Achtung! Hier gibt es Zuschüsse für KMU

Ausbildungszuschüsse für KMU

Die Coronakrise soll nicht zu einer Krise auf dem Ausbildungsmarkt führen. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung daher ausbildende KMU. Unglaubliche 500 Millionen Euro sind im Topf.

Gelder durch Bundesprogramm

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Eine erste Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht.

Prämien seit Anfang August 2020

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können seit Anfang August Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragen. Eine zweite Förderbekanntmachung zur Unterstützung von pandemiebedingter temporärer Auftrags- und Verbundausbildung wird zeitnah folgen.

Diese Förderbekanntmachungen setzen die Eckpunkte des Bundesprogramms um, die am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurden.

Alle Zuschüsse und Infos auf einen Blick

Die COVID 19-Pandemie soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und für die Fachkräftesicherung werden. Deshalb sollen möglichst alle jungen Menschen eine Ausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können.

Mit einem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ will die Bundesregierung Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützen und sie dazu motivieren, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Im Einzelnen sollen dazu Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.

Die Regierungsparteien haben in ihrem Beschluss vom 3. Juni 2020 „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ fünf Maßnahmen für die Sicherung von Ausbildungsplätzen formuliert. Auf dieser Basis haben sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung, der Bundesminister für Arbeit und Soziales und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie auf gemeinsame Eckpunkte für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verständigt. Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte am 24. Juni 2020 verabschiedet.
Die Erste Förderbekanntmachung zur Umsetzung des Bundesprogramms wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht. Sie umfasst die Maßnahmen: Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämie. Sie können ab Anfang August beantragt werden. Die zweite Förderbekanntmachung zur Auftrags- und Verbundausbildung soll zeitnah folgen. Dafür wird auch die Expertise der Allianz für Aus- und Weiterbildung genutzt

  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  2. Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  3. Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  4. Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  5. Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro

Ausbildungsprämien, Förderung von Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämie können bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit ab Anfang August beantragt werden.

Wer kann Prämien beantragen? Welche Voraussetzungen bestehen? Welche Beträge werden ausgezahlt? An welche Agentur für Arbeit muss ich mich wenden?

Für die Förderung pandemiebedingter temporärer Auftrags- und Verbundausbildung können Sie Anträge erst nach Veröffentlichung der Förderbekanntmachung stellen. Sie wird derzeit unter Hochdruck erarbeitet.

Antragsberechtigt sein werden hier

  • KMU, die Corona-bedingt Auszubildende aus anderen KMU im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden und über die hierfür notwendige Ausbildungseignung verfügen und
  • ÜBS sowie andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende aus KMU im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate ausbilden.

Wie lange laufen die Maßnahmen und was für ein Budget zur Verfügung steht: Förderungen werden für folgende Zeiträume möglich sein:

  • Zu 1+2 Ausbildungsprämien: für das Ausbildungsjahr 2020/2021.
  • Zu 3 Vermeidung von Kurzarbeit: bis zum 31. Dezember 2020.
  • Zu 4 Auftrags- und Verbindausbildung: bis zum 30. Juni 2021.
  • Zu 5 Übernahmeprämie: bis 30. Juni 2021.

Die Regierungsparteien haben die fünf Maßnahmen mit ihrem Beschluss vom 3. Juni 2020 formuliert und stellen für diese insgesamt bis zu 500 Mio. Euro zusätzlich bereit.

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